Du hast beim Online-Glücksspiel Geld verloren und möchtest dieses nun zurückfordern? Du weißt aber nicht, wie Du das bezahlen sollst? In unserem Beitrag erfährst Du, welche Möglichkeiten Du hast, den Kampf um die Rückzahlung Deiner Verluste zu finanzieren, um gegen die Online Casinos zu klagen.
Es ist kein Einzelfall: Beim Online-Glücksspiel verlieren Menschen oftmals mehrere Zehntausend Euro und stehen plötzlich vor der Pleite. Doch was viele nicht wissen: Online-Glücksspiel ist zurzeit in Deutschland überwiegend illegal.
Bist Du ebenfalls einem Online Casino zum Opfer gefallen, hast Du also gute Chancen, Dein Geld zurückzubekommen. Hast Du die Spieleinsätze über einen Zahlungsanbieter wie PayPal bezahlt, kannst Du unter Umständen sogar von diesem Dein Geld zurückfordern.
Um Dein Geld gegenüber dem Online-Casino oder dem Zahlungsdienstleister zurückzufordern, musst Du:
Was Du dabei im Detail beachten musst, ist teilweise kompliziert und birgt Risiken.
Vorsicht ist geboten bei Schritt 1. Dieser ist notwendig, um das Onlinecasino wirksam in Verzug zu setzen, um so später alle entstehenden Kosten auf das Casino abwälzen zu können. Aber dieser Schritt führt in der Regel nicht zu einer Rückzahlung, sondern oft dazu, dass Dein Kundenkonto gesperrt wird und Du wichtige Beweise verlierst. Daher ist es ratsam, erst Beweise zu sichern, bevor mit dem Online Casino Kontakt aufgenommen wird. Noch besser: Du holst Dir von Anfang an rechtlich versierte Profis ins Boot.
Geht es um mehr als 5.000 Euro und hat Schritt 1 erwartungsgemäß keinen Erfolg, musst Du für Schritt 2 die Klage gegen das Onlinecasino beim Landgericht einreichen – und spätestens jetzt brauchst Du einen Anwalt.
Einen Anwalt zu bezahlen geht ins Geld. Hinzu kommen Gerichtskosten, wenn Du Deine Forderung nicht außergerichtlich durchsetzen kannst.
Ein Berechnungsbeispiel:
Du hast 25.000 Euro verloren und holst Dir Hilfe von einem Anwalt. Deine Klage vor dem Landgericht hat in erster Instanz Erfolg. Es entstehen folgende Kosten:
Eigener Rechtsanwalt | |
außergerichtliche Gebühr | 1.375,88 Euro |
gerichtliche Gebühr | 1.947,91 Euro |
Gerichtskosten | 1.233,00 Euro |
Gesamtkosten | 4.556,79 Euro |
Gegnerischer Rechtsanwalt | 2.623,95 Euro |
Prozessrisiko (Sie verlieren) | 7.180,74 Euro |
Wie Du siehst, sind die Kosten hoch. Der Haken: Zwar musst Du die Anwaltskosten des Gegners und auch die Gerichtskosten dann nicht zahlen, wenn Du den Prozess gewinnst. Jedoch musst Du zunächst einen Gerichtskostenvorschuss zahlen.
Es gibt weitere Kosten, die auf Dich zukommen können: Möchtest Du einen Online-Casino-Anbieter verklagen, der seinen Sitz im EU-Ausland – beispielsweise auf Malta – hat, musst Du die Klageschrift unter Umständen übersetzen lassen. Andernfalls kann sich der Anbieter eventuell weigern, die Klage anzunehmen. Begründen kann er das damit, dass er der deutschen Sprache nicht mächtig sei. Hier kann ein Urteil des OLG Düsseldorf helfen: So kann etwas anderes dann gelten, wenn sich aus der Gesamtwürdigung der Umstände ergibt, dass das Unternehmen tatsächlich entsprechende Sprachkenntnisse hat. Im Fall von Facebook hat das OLG Düsseldorf eine Annahmeverweigerung als unzulässig angesehen, weil sowohl die Plattform als auch die verwendeten Dokumente in deutscher Sprache waren (Urteil vom 18. Dezember 2019, Aktenzeichen 7 W 66/19).
So oder so: Es kommt einiges an Kosten zusammen. Wenn Du Dich nun fragst „Wie soll ich das bezahlen?“, solltest Du weiterlesen. Wir zeigen Dir, wie Du Prozess- und Anwaltskosten finanzieren kannst.
Um die Kosten Deiner Klage gegen das Online Casino zu finanzieren, hast Du grundsätzlich drei Möglichkeiten.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, übernimmt diese in der Regel die Kosten eines Rechtsstreits. Aber Achtung: Es gibt Rechtsfragen, bei denen Rechtsschutzversicherungen den Schutz grundsätzlich ausschließen. Leider gehören dazu in den meisten Fällen Spiel- und Wettverträge. Dass eine Ausschlussklausel „für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin-, Options- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften, Gewinnversprechen sowie Kapitalanlagegeschäften aller Art“ erlaubt ist, ist gerichtlich bestätigt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. November 2014, Aktenzeichen 1 U 78/14).
Tipp: Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfe dennoch Deinen Vertrag auf solche Ausschlussklauseln.
Eine weitere Möglichkeit, die Kosten für ein gerichtliches Verfahren zu finanzieren, ist die Prozesskostenhilfe. Diese kannst Du beim Gericht beantragen, bei dem der Prozess geführt wird. Voraussetzung ist, dass Dein Klageverfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist.
Aber nicht jeder hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Nur wenn Du wirtschaftlich und persönlich nicht in der Lage bist, den Prozess zu führen, übernimmt der Staat die Kosten (teilweise oder ganz). Dein Vermögen und Einkommen musst Du durch Belege nachweisen.
Zudem gilt: Du musst einen zumutbaren Teil Deines Vermögens und die Hälfte Deines Nettoeinkommens (nach Abzug einiger Aufwendungen, z.B. Miete und Fahrtkosten) einsetzen, um die Prozesskostenhilfe in Raten an den Staat zurückzuzahlen. Dabei fordert der Staat höchstens 48 Raten zurück. Bei einer monatlichen Rate von weniger als 10 Euro musst Du nichts zurückzahlen. Bei einer Rate von mehr als 600 Euro musst Du 300 Euro plus die volle Differenz zwischen dem einzusetzenden Einkommen und 600 Euro zahlen.
Berechnungsbeispiele (ermittelt auf pkh-rechner.de):
Du hast 2.000 Euro Vermögen und ein monatliches Nettoeinkommen von 3.000 Euro. Du bist ledig und hast keine Kinder. Nach Abzug von 640 Euro Warmmiete, 20 Euro für Versicherungen und 50 Euro Werbungskosten verbleibt ein einzusetzendes Einkommen von ca. 4.500 Euro.
Lösung: Das Vermögen wird nicht berücksichtigt. Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt 4.261 Euro. Die PKH-fähigen Prozesskosten betragen bei einem Streitwert von 60.000 Euro voraussichtlich 5.700 Euro, sodass Du diese mit weniger als fünf Monatsraten ausgleichen kannst. Du hast daher keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Abwandlung:
Du hast ein monatliches Netto-Einkommen von nur 1.000 Euro, die sonstigen Werte bleiben gleich.
Lösung: Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt in diesem Fall 280 Euro. Die o.g. Prozesskosten musst Du in 21 Monatsraten zurückzahlen.
Tipp: In vielen Fällen scheitert der Antrag auf Prozesskostenhilfe daran, dass Betroffene ein zu hohes Einkommen haben. Prüfe, ob Du Prozesskostenhilfe beantragen kannst.
„Wenn weder die Rechtschutzversicherung noch der Staat die Prozesskosten übernehmen, was bleibt da noch?“, fragst Du Dich jetzt wahrscheinlich. Wir haben die Lösung für Dich: Finanziere die Kosten doch über glueckzurueck.de. Wir prüfen Deine Ansprüche, fordern im Rahmen der Prozessfinanzierung Deine Verluste vom Onlinecasino oder Zahlungsanbieter zurück und gehen dafür auch vor Gericht. Das Beste: Das kostet Dich keinen Cent. Wenn Du den Rechtsstreit verlierst, tragen wir das Risiko und übernehmen Deine Anwalts- und Gerichtskosten. Gewinnst Du, zahlst Du uns lediglich eine Provision. Und Du bekommst Dein Geld zurück.
Tipp: Stellen Sie am Besten gleich unten eine Anfrage!
Wenn Du im Online Casino Geld verloren hast und Deine Spielverluste zurückfordern möchtest, aber Dir das nötige Kleingeld für Anwalt und Prozess fehlt, musst Du nicht verzagen. Selbst wenn die Rechtsschutzversicherung nichts übernimmt und Dein Einkommen zu hoch ist, um Prozesskostenhilfe zu erhalten, kannst Du Dein Geld immer noch völlig risikolos über glueckzurueck.de zurückfordern. Wir helfen Dir als Prozessfinanzierer Dein Online Casino Geld zurück zu fordern.