Nachdem zahlreiche Landgerichte einen Anspruch auf Rückzahlung der Spielverluste bejaht und eine Vielzahl von OLG-Beschlüssen die Berufungen der Online Casino Anbieter zurückgewiesen haben, liegen nun auch drei Urteile der Oberlandesgerichte gegen Online Casino Betreiber vor: Die Chancen für Spieler und Spielerinnen ihr Geld vom Online Casino zurück zu holen sind dadurch in 2023 noch weiter gestiegen.
Nach über 75 erfolgreichen Urteilen und Beschlüssen allein im Jahr 2022 zugunsten von Spielern und Spielerinnen ist klar: Spieler:innen können Verluste aus Online Glücksspiel auch in 2023 zurück fordern. Eine zusammenfassende Übersicht über die OLG Beschlüsse ist im Artikel “Online Casino - Geld zurück in 2022” aufgelistet.
Vereinzelt haben Landgerichte die Klagen ehemaliger Spieler und Spielerinnen allerdings abgewiesen. Gegen diese Klageabweisung können die Spieler:innen in Berufung gehen, um die nächsthöhere Instanz (das OLG) anzurufen. Bei drei dieser negativen Urteile legten die betroffenen Spieler Rechtsmittel ein. Mit dem OLG Dresden hat nun zum ersten Mal ein Oberlandesgericht ein Online Casino zur Rückzahlung der Spielerverluste verurteilt.
Die drei Oberlandesgerichte in Dresden, Köln und Koblenz entschieden in ihren wegweisenden Urteilen jeweils zugunsten der ehemaligen Spieler und Spielerinnen. Sie hoben die negativen Urteile der Landgerichte auf oder änderten sie zugunsten der Spieler:innen ab. Die drei Urteile der Oberlandesgerichte von Oktober und November 2022 erhöhen die Chancen einer erfolgreichen Rückforderung in 2023 nun noch weiter.
Das Landgericht Leipzig wies die Klage des Spielers ab (Urteil vom 24.03.2022 – Az. 4 O 1031/21). Doch das Oberlandesgericht Dresden urteilte im Berufungsverfahren zugunsten des Spielers. Ende Oktober 2022 verurteilte das Oberlandesgericht Dresden die in Malta ansässige Beklagte zur Rückzahlung der Spielverluste nach § 812 Absatz 1 Satz 1 Alternative 1 BGB in Höhe von 19.250 € an den Kläger. Der Spieler nahm zwischen Juni 2019 und Mai 2020 an Online Glücksspielen teil und verlor dabei 19.250 €. Die Beklagte bot auf ihrer Webseite Online Automatenspiele an, ohne die erforderliche deutsche Glücksspiel-Erlaubnis zu besitzen. Die vorhandene Glücksspiellizenz aus Malta ist in Deutschland nicht gültig.
Das Landgericht Bonn hatte die Klage des Spielers auf Rückzahlung seiner Spielverluste abgewiesen (Urteil vom 26.04.2022 – Az. 7 O 178/21). Daraufhin verurteilte das Oberlandesgericht Köln die Beklagte am 31.10.2022 zur Rückzahlung der Spielverluste in Höhe von 58.517,70 € an den Kläger. Der Kläger nahm zwischen März 2014 und Juni 2020 an Online Glücksspielen wie Online-Poker und Black Jack teil. Die Beklagte bot in diesem Zeitrahmen verbotenerweise Online Glücksspiel in Deutschland an, ohne eine deutsche Lizenz zu besitzen. Der Online Casino Betreiber wurde deshalb vom Oberlandesgericht Köln zur Rückzahlung von 58.517,70 € gemäß § 812 Absatz 1 Satz 1 Alternative 1 BGB verurteilt.
Auch das Landgericht Trier wies die Klage des ehemaligen Spielers mit einem Negativ-Urteil ab (Urteil vom 26.07.2022 – Az. 4 O 278/21). Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte im Rahmen der Berufung des Spielers den Online Glücksspiel Anbieter zur Rückzahlung der Verluste eines Spielers in Höhe von 10.845,59 €. Die Rabbit Entertainment Ltd mit Sitz in Malta betreibt die Glücksspiel Webseite Lapalingo. Der Spieler hatte in der Zeit von Februar 2019 bis April 2020 am Online Glücksspiel des Lapalingo Casinos teilgenommen und sein Geld in Online Automatenspielen, sog. Slots verloren.
Der Online Casino Betreiber verfügte in diesem Zeitraum jedoch über keine deutsche Lizenz. Erst seit Herbst 2022 ist der Betreiber unter den legalen Online Casinos auf der White-List der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) gelistet. Die Berufung des ehemaligen Spielers vor dem OLG Koblenz hatte Erfolg, nachdem das Landgericht Trier zunächst seine Klage abgewiesen hatte.
Die Landgerichte Leipzig, Bonn und Trier haben die Klagen der Spieler auf Rückzahlung ihrer Spielverluste jeweils abgewiesen. Grund dafür war, dass die Spieler durch ihre Teilnahme am unerlaubten öffentlichen Glücksspiel wie Online Automatenspiele oder Online-Poker gegen § 285 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Deshalb ist der Anspruch auf Rückzahlung der Verluste aus § 812 BGB wegen der Kondiktionssperre gemäß § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen. Die Kläger haben sich leichtfertig der Erkenntnis verschlossen, dass Online Glücksspiel illegal sei. Auch ein Vorbringen der Kläger, sie seien spielsüchtig gewesen, stimmte das jeweilige Landgericht nicht um. Deshalb wiesen die Landgerichte die Klagen der Spieler auf Rückzahlung ihrer Verluste ab.
Die Argumentation der drei Oberlandesgerichte deckt sich in den jeweiligen Urteilen. In Deutschland galt nach § 4 Absatz 4 GlüStV bis zum 01.07.2021 ein Verbot des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet. Auch nach dem 01.07.2021 muss für das Angebot von Online Glücksspiel nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 eine deutsche Lizenz vorliegen. Gegen dieses Verbot haben die jeweiligen Online Casino Betreiber wie das Lapalingo Casino verstoßen, als sie auch den Klägern aus Deutschland Online Glücksspiel angeboten haben. Die zwischen den Parteien geschlossenen Spielerverträge sind deshalb wegen des gesetzlichen Verstoßes nach § 134 BGB nichtig. Auf eine Duldung des Glücksspielangebots durch die deutschen Behörden kann sich der Online Casino Betreiber nicht berufen.
Den Online Casino Anbietern liegen auch keine Beweise vor, dass die Spieler möglicherweise selbst gesetzeswidrig gehandelt haben könnten. Eine Anwendbarkeit des § 285 Strafgesetzbuch schlossen die Oberlandesgerichte aus. Die Kenntnis von der Illegalität des Online Glücksspiels kann nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden. Auch seien die deutschsprachige Internetseite und Kundenservice der Beklagten durchaus geeignet, den Anschein von Legalität gegenüber Spielern zu vermitteln. Die Kläger haben nicht leichtfertig gehandelt. Die Rechtslage ist für den juristischen Laien nicht eindeutig. Das Verbot dient überwiegend dem Schutz der Spieler und Spielerinnen vor Spielsucht und betrügerischen Machenschaften. Dieses Ziel würde vereitelt werden, wenn der Glücksspielanbieter das in illegaler Weise erlangte Geld behalten dürfte. Die Norm des § 817 Satz 2 BGB wird teleologisch reduziert und somit nicht angewendet. Dadurch soll der Spielerschutz gestärkt werden und die Gewinne nicht beim jeweiligen Online Casino verbleiben.
Den Urteilen der Oberlandesgerichte kommt als letzte Instanz vor dem BGH enorme Bedeutung zu. Die Gerichte der 1. Instanz, wie Amts- und Landgerichte, orientieren sich an der Rechtsprechung der oberen Gerichte. Die Urteile der Oberlandesgerichte stärken damit die Verbraucher- und Spielerrechte weiter. Fakt ist: Die Chancen einer positiven Rückforderung sind damit für das Jahr 2023 erneut gestiegen.
Glück zurück hilft als registrierter Online Rechtsdienstleister aus Berlin ehemaligen Spielern und Spielerinnen bei der Rückforderung ihrer Glücksspiel Verluste.
So stellen Spieler und Spielerinnen ihre Anfrage bei Glück zurück:
Den Rest erledigt Glück zurück: bei positiver Prüfung finanziert Glück zurück die Rückforderung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Verbraucher sollten sich die Chance auch in 2023 nicht nehmen lassen und sich ihr Geld vom Online Casino zurück fordern.