Der Bundesgerichtshof [BGH] hat mit Casino Beschluss vom 13.09.2022 (Az.: XI ZR 515/21) entschieden, dass Spieler und Spielerinnen keinen Erstattungsanspruch gegenüber ihren Banken haben, wenn sie ihre Kreditkartenzahlungen an die Anbieter von illegalem Online Glücksspiel autorisiert haben.
Ein Spieler hatte bei Online Casinos ohne deutscher Lizenz mit Sitz im Ausland gespielt und daraufhin bei seiner Bank eine Rückbuchung veranlasst. Die Bank weigerte sich jedoch, den Betrag zurückzuerstatten, da sie der Ansicht war, dass der Kunde durch das Spielen in Online Casinos, die in Deutschland nicht lizenziert waren, gegen das in Deutschland geltende Verbot verstoßen habe. Denn Online-Glücksspiel war bis Ende Juni 2021 in Deutschland verboten.
Ein Spieler hatte während der Teilnahme am illegalen Online Glücksspiel Kreditkartenzahlungen in Höhe von insgesamt 3.460 € an ausländische Online Casino Anbieter autorisiert. Zwischen dem Kunden und der Bank bestand ein Kreditkartenvertrag über eine "A. Kreditkarte Gold". Er tätigte zwischen September 2015 und November 2016 Zahlungen über verschiedene Online Casino Webseiten, deren Server-Standorte im Ausland liegen. Eine deutsche Lizenz lag diesen Online Casinos zu dieser Zeit nicht vor. Die Bank berechnete dem Kunden aufgrund ihres Preis- und Leistungsverzeichnisses für "Barauszahlungen und Lotto-, Wett- und Casinoumsätzen […] aus Verfügungsrahmen im Ausland" Entgelte in Höhe von insgesamt 103,80 €.
Vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte (Entscheidung vom 29.03.2019 - Az.: 124 C 160/18) und dem Landgericht Berlin (Entscheidung vom 07.10.2021 - Az.: 10 S 5/19) verklagte der Spieler die Bank auf Erstattung der Zahlungen in Höhe von insgesamt 3.563,80 €. Der Spieler berief sich darauf, dass die autorisierten Kreditkartenzahlungen nach § 134 BGB in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Satz 2 Fall 2 des Glücksspielstaatsvertrags 2011 (GlüStV) nichtig seien. Der Bank stünden keine Aufwendungsersatzansprüche zu.
Die Klagen wurden in beiden Verfahren abgewiesen. Dem Kläger steht kein Erstattungsanspruch nach § 675u Satz 2 BGB zu. Die Autorisierungen sind wirksam. Das Landgericht Berlin hatte die Revision zugelassen. Der Spieler versuchte daraufhin sein Glück mit einer Revision vor dem Bundesgerichtshof, dem obersten Gerichtshof in Deutschland. Doch auch diese war erfolglos. Der BGH kündigte an, die Revision zurückzuweisen, woraufhin die Rücknahme des Rechtsmittels durch den Kläger erfolgte.
Im vorliegenden Fall ging es um die Rechtsfrage, ob die Autorisierungen durch den Verstoß der Bank als Zahlungsdienstleister gegen das Glücksspielverbot in Deutschland nichtig seien. Der Bundesgerichtshof folgt hier der bisherigen einheitlichen Rechtsprechung der Gerichte und verneint dies.
Online Glücksspiel war bis Juni 2021 in Deutschland überwiegend verboten. Im Juli 2021 trat der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Kraft, der Online Casino Anbieter in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung für eine deutsche Lizenzierung ist die Einhaltung einiger Anforderungen und der Anschluss an das technische Aufsichtssystem LUGAS. Bisher besitzen 22 Online Casino Betreiber eine deutsche Lizenz (Stand: März 2023). Das Angebot zahlreicher Online Casinos ist in der Regel weiterhin verboten.
Das Verbot umfasst gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 GlüStV das Angebot, die Teilnahme als auch die Mitwirkung an Online Glücksspiel von Online Casinos ohne deutsche Lizenz. Daher sind grundsätzlich nach der Gesetzeslage auch Banken und Zahlungsdienstleister zum Schadensersatz verpflichtet. Haben Spieler ihr Geld im Online Casino verloren, können sie nach § 4 Absatz 1 Satz 2 GlüStV eigentlich auch gegen Zahlungsdienstleister vorgehen. Voraussetzung ist, dass die betroffene Bank ihre Dienstleistung im nicht lizenzierten Online Casino als Zahlungsmöglichkeit angeboten hat. Die Gerichte urteilen unterschiedlich. Das LG Ulm bejahte einen Zahlungsanspruch gegen den Zahlungsanbieter, wohingegen das OLG München einen Zahlungsanspruch verneinte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun in seinem Casino Beschluss:
Spieler:innen haben keinen Erstattungsanspruch gegenüber ihren Banken, wenn sie ihre Kreditkartenzahlungen an die Anbieter von illegalem Online Glücksspiel autorisiert haben.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss die Haftung der Banken und Zahlungsdienstleister im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel klargestellt. Eine Haftung ergibt sich unter anderem aus § 4 Absatz 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2011, der es Banken und Zahlungsdienstleister verbietet, an Zahlungen im Zusammenhang mit illegalen Glücksspielen mitzuwirken. Die Banken müssen sicherstellen, dass die Zahlungen ihrer Kunden rechtmäßig sind. Wenn eine Bank weiß oder wissen müsste, dass eine Zahlung für illegales Glücksspiel getätigt wird, ist sie verpflichtet, diese Zahlung zu blockieren.
Dennoch stimmte der BGH dem LG Berlin im Ergebnis zu und lehnte einen Erstattungsanspruch des Klägers nach § 675u Satz 2 BGB ab. Zwar habe die Bank gegen das Mitwirkungsverbot an Zahlungen im illegalen Glücksspielbereich verstoßen. Denn das Verbot einer Mitwirkung bezieht sich auf die technische Abwicklung von Zahlungsdiensten, die im Online Glücksspiel Bereich verwendet werden. Darunter fällt auch das Kreditkartengeschäft. Unter Mitwirkung des Zahlungsdienstleisters wird damit auch seine Ermächtigung gezählt, das Zahlungskonto mit dem aus der Ausführung des Zahlungsvorgangs resultierenden Aufwendungsersatzanspruchs zu belasten.
Dennoch zieht dieser Verstoß nach Auffassung des BGHs nicht die Nichtigkeit der Autorisierungen der Kreditkartenzahlung nach sich. Um eine Nichtigkeit zu begründen, müsste die Vorschrift ein gesetzliches Verbot mit Nichtigkeitsfolge enthalten, wie es § 134 BGB verlangt. Dies ist bei § 4 Absatz 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2011 nicht der Fall.
Insgesamt hat der BGH Beschluss wichtige Konsequenzen für Banken und Kunden im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel. Er zeigt, dass Zahlungsdienstleister und Banken eine besondere Verantwortung tragen und dazu beitragen müssen, illegale Aktivitäten zu verhindern. Gleichzeitig verdeutlicht er aber auch, dass Spieler und Spielerinnen keinen Erstattungsanspruch gegenüber ihren Banken haben, wenn sie ihre Kreditkartenzahlungen an die Anbieter von unerlaubtem Online Glücksspiel autorisiert haben.
Nachdem sich der BGH nun zum wiederholten Mal mittelbar mit der Illegalität des Online Glücksspiels und dem unerlaubten Angebot der Online Casino Anbieter beschäftigen musste, ist zu erwarten, dass uns in baldiger Zukunft ein neues BGH Casino Urteil erwartet. Aktuell prüft das OLG Braunschweig den Anspruch eines Spielers sein Geld vom Online Casino zurück zu holen. Möglicherweise öffnet das OLG Braunschweig eine Tür zum BGH. Ein solches Urteil des BGH würde die ohnehin schon eindeutige Rechtslage im Glücksspielrecht vereinheitlichen und die Verbraucherrechte stärken.
Das OLG Braunschweig hat Revision zum Bundesgerichtshof [BGH] eingelegt. Das bedeutet, dass in Kürze mit einem BGH Casino Urteil zu rechnen ist (Stand Juni 2023).
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