Haben auch Sie Verluste beim Online-Glücksspiel erlitten? Vielen Anbietern von Glücksspielen fehlt es an einer offiziellen Erlaubnis. Mit unserer Hilfe holen Sie sich Ihr Geld zurück! Wie der Stand der Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ist und welche Auswirkungen das für die Anbieter hat, erfahren Sie im Folgenden übersichtlich zusammengefasst:
Das Glücksspielwesen wird in Deutschland durch die Bundesländer geregelt. Um ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Rechtssetzung in dieser Materie zu gewährleisten, einigten sich die Länder daher auf eine gemeinsame Regelung: den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Dieser trat 2008 in Kraft und gilt mit kurzen Unterbrechungen und einigen Änderungen bis heute fort.
Der zurzeit geltende Staatsvertrag wird allerdings am 30. Juni 2021 auslaufen. Daher planen die Bundesländer eine Neuregelung des Glücksspielrechts. Die Inhalte des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) (Verlinkung auf Glücksspielstaatsvertrag 2021: Inhalt und Kritik) bezwecken im Kern die Liberalisierung des Marktes bei einem gleichzeitigen Jugend- und Spielerschutz.
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer planen, den derzeit gültigen Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (Dritter GlüÄndStV) abzulösen. Die Landesregierungen wollen nach Auslaufen der bestehenden Vereinbarung einen nahtlosen Übergang sicherstellen. Aus diesem Grund soll der Glücksspielstaatsvertrag am 01. Juli 2021 in Kraft treten.
Doch damit dieses Unterfangen gelingt, müssen bis Sommer 2021 einige wichtige Hürden genommen werden. Nachfolgend wird daher der Ablauf der Ratifizierung des GlüStV 2021 übersichtlich dargestellt:
Nachdem bereits im Vorlauf der Inhalt des geplanten Abkommens intensiv zwischen den Regierungschefs der Bundesländer diskutiert wurde, einigten sie sich am 12. März 2020 auf der Ministerkonferenz auf eine Fassung des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Der beschlossene Entwurf entstand unter der Federführung der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalens. Aus diesem Grund wurde der Regierung NRW auch die Befugnis erteilt, im Anschluss an die Einigung eventuelle redaktionelle und rechtlich notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Nach der grundsätzlichen Einigung der Ministerpräsidenten über einen Entwurf musste das geplante Vorhaben zunächst bei der Europäischen Kommission angemeldet werden. Dieses sog. Notifizierungsverfahren nach der Richtlinie (EU) 2015/1535 setzt eine dreimonatige Stillhaltefrist in Gang, in der die geplante Vorschrift nicht in Kraft gesetzt werden kann. So soll der Kommission und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben werden, die Vorschrift auf ihre europarechtliche Vereinbarkeit zu prüfen. Zudem können auch Wirtschaftsakteure Stellung nehmen.
Die Regierung Nordrhein-Westfalens leitete am 18. Mai 2020 stellvertretend für die Ministerpräsidenten der Bundesländer den Entwurf des GlüStV 2021 weiter (dort unter der Nummer 2020/304/D geführt). Da der Staat Malta eine ausführliche Stellungnahme zu dem Entwurf einreichte, verlängerte sich die dreimonatige Frist im Einklang mit der Richtlinie um einen weiteren Monat. Somit endete die Stillhaltefrist am 19.08.2020, womit das Notifizierungsverfahren abgeschlossen wurde.
Im Anschluss an die Notifizierung bei der Europäischen Kommission sollen die Ministerpräsidenten die Landesparlamente über den geplanten GlüStV 2021 unterrichten und diese beteiligen. Daraufhin sollen die Regierungschefs der Länder das Abkommen auf einer weiteren Ministerkonferenz unterzeichnen.
Die Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 muss bis zum 31.03.2021 durch mindestens 13 Bundesländer erfolgen. Ansonsten gelten die Verhandlungen als gescheitert. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Zustimmung Sachsen-Anhalts bis zum 30. Juni 2021 erfolgt. Diese Besonderheit ist damit zu erklären, dass in diesem Land die „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“ ihren Sitz haben soll.
Sollten all diese Schritte erfolgreich durchlaufen sein, wird der neue Glücksspielstaatsvertrag zum 01. Juli 2021 in Kraft treten und den Dritten GlüÄndStV ablösen. Die geplanten Neuregelungen würden somit Gültigkeit erlangen. Allerdings enthält der Staatsvertrag einige Übergangsregelungen, sodass die neu geregelten Vorgaben nur stufenweise Anwendung finden.
Bislang befindet sich der Staatsvertrag im dritten Ausarbeitungsschritt: der Ratifizierung bis zum 31. März 2021. Derzeit werden die Landesparlamente in die Entscheidungsfindung mit eingebunden. Regierungsparteien verschiedener Bundesländer stellten sich jedoch bereits gegen den Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags 2021. So kritisierte die SPD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalts beispielsweise den nicht ausreichenden Jugendschutz. Besonders brisant: Ohne Zustimmung Sachsen-Anhalts könnte der Staatsvertrag zumindest in seiner jetzigen Form nicht in Kraft treten (s. 3. Meilenstein).
Bislang befindet sich der Staatsvertrag im dritten Ausarbeitungsschritt: der Ratifizierung bis zum 31. März 2021. Derzeit werden die Landesparlamente in die Entscheidungsfindung mit eingebunden. Regierungsparteien verschiedener Bundesländer stellten sich jedoch bereits gegen den Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags 2021. So kritisierte die SPD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalts beispielsweise den nicht ausreichenden Jugendschutz. Besonders brisant: Ohne Zustimmung Sachsen-Anhalts könnte der Staatsvertrag zumindest in seiner jetzigen Form nicht in Kraft treten (s. 3. Meilenstein).
Wiederum andere Bundesländer scheinen sich eher widerwillig dem Druck zu beugen und zum sprichwörtlichen „kleineren Übel“ zu tendieren. Denn viele Landesparlamente und -regierungen fürchten ein Nichtzustandekommen des Abkommens. So wäre eine bundeseinheitliche Regelung des Glücksspielrechts gefährdet. Im schlimmsten Fall würden dies zu einer Zersplitterung der Vorschriften im Glücksspielrecht führen.
Ob es also zu einer Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 kommt, lässt sich bislang noch nicht gesichert vorhersagen. Tatsächlich scheint sich keine schnelle Lösung abzuzeichnen. Trotzdem haben die Bundesländer mit einem gemeinsamen Beschluss bereits faktisch einige Teile des GlüStV 2021 in Kraft gesetzt. Sie einigten sich auf eine weitgehende Duldung von Online-Glücksspielanbietern. So sollen Anbieter bislang illegaler Arten von Online-Glücksspielen nicht mit Konsequenzen rechnen müssen, sofern sie sich an die wesentlichen Regelungen des GlüStV 2021 halten.
Die Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ist noch längst keine beschlossene Sache. Allerdings lässt sich bereits festhalten, dass die geplante Änderung der Gesetzeslage keinen Einfluss auf die Rückforderung vergangener Verluste hat. Zögern Sie daher nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen, um Ihren Ansprüchen noch vor der Verjährung durch uns Geltung zu verschaffen! Für Sie entstehen dabei keine Gerichts- und Anwaltskosten!