Glücksspiel existiert in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen: Sportwetten, Casino, Automatenspiele, Poker, Lotterien etc. – die Welt der Glücksspiele ist bunt und die Liste der Ausgestaltungen lang. Auch im Internet finden sich die verschiedensten Angebote. Wer Glücksspiel in der Google-Suche eingibt, findet unzählige Online-Glücksspielanbieter.
Doch ist das Glücksspiel im Internet in Deutschland eigentlich verboten? Wie ist die Rechtslage zu Online-Casinos, Sportwetten und den zahlreichen anderen Spielformen? Wird es Änderungen in der Rechtslage geben?
Diese Fragen soll der nachfolgende Überblick beantworten und Sie somit umfassend informieren. Diese Inhalte werden in diesem Artikel thematisiert:
Da Spieler im Internet die unterschiedlichsten Arten von Glücksspiel finden können, ist es nicht möglich, all diese Formen im Einzelnen zu behandeln. Allerdings finden Sie nachfolgend, welche der wichtigsten Online-Glücksspielarten verboten oder erlaubt sind.
Dafür muss zunächst allerdings festgestellt werden, was Glücksspiel überhaupt ist. Dazu lohnt sich ein Blick auf § 3 Abs. 1 des derzeit geltenden Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrags (Dritter GlüÄndStV), der das Glücksspielrecht in Deutschland regelt:
„Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.“
Nach dieser Definition werden zumindest die folgenden Arten von Online-Glücksspielen erfasst:
Welche Arten von Online-Glücksspiel sind verboten? Das wird nachfolgend für Sie kompakt zusammengefasst, wobei die rechtliche Einschätzung anhand des derzeit geltenden Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag erfolgt. Auch zukünftige Entwicklungen nach dem derzeit kursierenden Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) werden in den Blick genommen. An dieser Stelle sei jedoch darauf hingewiesen, dass eine Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 noch ungewiss ist.
Die rechtliche Besonderheit von Online-Glücksspielanbietern, die über schleswig-holsteinische Lizenzen verfügen, wird nicht thematisiert. Falls Sie Ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben und Verluste bei einem Anbieter mit einer offiziellen Lizenz des norddeutschen Bundeslandes erlitten haben, dürfte eine Rückforderung der Verluste ausgeschlossen sein. Nähere Informationen zu dieser Besonderheit finden Sie im Artikel zum Alleingang Schleswig-Holsteins.
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer im September 2020 auf einen Umlaufbeschluss geeinigt. Dieser sieht eine weitgehende Duldung zahlreicher Online-Glücksspielangebote ab dem 15. Oktober 2020 vor.
Wir bezweifeln jedoch, dass diese Duldung rechtmäßig ist. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass der Beschluss der Ministerpräsidenten keine Auswirkungen auf Ihre Rückforderungsansprüche hat. Ohnehin ist die Duldung für die Rückholung Ihrer Verluste nur relevant, falls Sie ab dem 15. Oktober 2020 Geld beim Online-Glücksspiel verloren haben. In diesem Fall erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur teilweisen Duldung des Online-Glücksspiels an anderer Stelle.
Für Online-Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinos sieht die aktuelle Gesetzeslage keine Bestimmungen vor. Für eine Definition der verschiedenen Arten lohnt sich allerdings ein Blick in den Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag 2021, der folgende Definitionen in § 3 Abs. 1a enthält:
„Virtuelle Automatenspiele sind im Internet angebotene Nachbildungen terrestrischer Automatenspiele.“
„Online-Poker sind Varianten des Pokerspiels ohne Bankhalter, bei denen verschiedene natürliche Personen an einem virtuellen Tisch gegeneinander spielen.“
„Online-Casinospiele sind virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen und Live-Übertragungen eines terrestrisch durchgeführten Bankhalterspiels mit Teilnahmemöglichkeit über das Internet.“
Bei den genannten Spielformen handelt es sich also um virtuelle Äquivalenzen zum realen Glücksspiel. Online-Poker unterscheidet sich jedoch nach der Definition des Glücksspielstaatsvertrags 2021 insofern von Online-Automatenspielen und Online-Casinospielen, als beim Kartenspiel nur reale Menschen an einem virtuellen Tisch gegeneinander antreten. Die Spieler verlieren also gegen andere reale Spieler und nicht gegen die Bank. Bei den beiden anderen Formen des Online-Glücksspiels spielt der Mensch gegen die Software.
Diese Formen des Online-Glücksspiels werden, wie bereits erwähnt, in dem derzeit geltenden Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht geregelt. Allerdings sieht § 4 Abs. 4 Dritter GlüÄndStV ein grundsätzliches Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspiel im Internet vor, wovon nur ausnahmsweise abgewichen werden kann. Aus diesem Grund sind Online-Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinos derzeit nach der geltenden Fassung des Glücksspielstaatsvertrags illegal.
Nach § 4 Abs. 4 GlüStV 2021 sollen zukünftig Erlaubnisse für die Veranstaltung und den Eigenvertrieb von virtuellen Automatenspielen, Online-Casinospielen und Online-Poker erteilt werden können. Um eine solche Erlaubnis zu erlangen, müssen die Anbieter gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Somit soll das Totalverbot des geltenden Rechts nicht mehr Anwendung finden.
Allerdings werden lediglich bestimmte Arten der genannten Glücksspielformen erlaubt sein. So sollen beim Online-Poker nur natürliche Personen gegeneinander spielen dürfen (§ 22b Abs. 3 GlüStV 2021). Zudem muss die Zuweisung zu einem virtuellen Tisch zufällig erfolgen (§ 22b Abs. 4 GlüStV 2021).
Online-Automatenspiele, die im Wesentlichen Online-Casinospielen entsprechen (also Black Jack oder Roulette), werden nicht nicht legal sein (§ 22a Abs. 2 GlüStV 2021). So soll eine klare Abgrenzung zwischen den beiden Arten von Glücksspiel ermöglicht werden. Für Online-Casinospiele gilt nämlich die Besonderheit, dass lediglich so viele Online-Lizenzen vergeben werden dürfen, wie Konzessionen für herkömmliche Spielbanken in den jeweiligen Ländern existieren (§ 22c Abs. 1 Nr. 2 GlüStV 2021). Im Gegensatz zu den Online-Automatenspielen soll also eine Begrenzung der Anzahl der Online-Casinos erfolgen.
Zweitlotterien stellen eine bislang der breiten Öffentlichkeit kaum bekannte Form des Online-Glücksspiels dar. Dies liegt jedoch weniger daran, dass diese Art des Glücksspiels nur selten genutzt wird. Viele Nutzer wissen schlicht nicht, dass sie bei zahlreichen Online-Anbietern nicht an den eigentlichen Lotterien, wie „6aus49“, „Spiel 77“ oder auch „EuroJackpot“, teilnehmen. Stattdessen geben Sie mit ihrem im Internet ausgefüllten Lottoschein eine Wette auf die Gewinnzahlen der “echten” Lotterie ab. Im Gewinnfall verspricht der Anbieter der Zweitlotterie dem Kunden eine Auszahlung in der Höhe des Jackpots.
Diese Zweitlotterien sind nach derzeitiger Rechtslage illegal. Sie unterfallen dem Totalverbot gem. § 4 Abs. 4 Dritter GlüÄndStV, wie unter anderem das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 – 8 B 36.14) feststellte. Auch nach dem geplanten GlüStV 2021 sollen Zweitlotterien verboten bleiben. Dies findet sich auch in aller Deutlichkeit in der Gesetzesbegründung zum Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags 2021.
Dank intensiver Sponsoringmaßnahmen, gerade bei Sportvereinen, dürfte wohl fast jeder Erwachsene mindestens einmal in seinem Leben mit Sportwetten in Berührung gekommen sein. Der derzeit geltende Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag enthält in § 3 Abs. 1 eine Definition, was unter einer Sportwette zu verstehen ist:
„Sportwetten sind Wetten zu festen Quoten auf einen zukünftigen Vorgang während eines Sportereignisses oder das Ergebnis eines Sportereignisses oder das Ergebnis von Abschnitten von Sportereignissen.“
Nach der aktuellen Rechtslage sind Sportwetten – auch im Internet – grundsätzlich erlaubt. Allerdings müssen Anbieter zuvor eine Konzession bei der zuständigen Glücksspielbehörde beantragen. Die ersten rechtswirksamen Konzessionen wurden jedoch erst Mitte Oktober 2020 an Sportwettenanbieter vergeben. Zuvor wurden die Vergabeverfahren für Online-Sportwetten-Lizenzen immer wieder gerichtlich blockiert, weswegen sich die meisten Anbieter zumindest in einer rechtlichen Grauzone bewegten. Alle Details zur Problematik der Konzessionsvergabe erhalten Sie an anderer Stelle.
Folgende Formen von Online-Sportwetten sind erlaubt:
Auch nach dem Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags 2021 sollen Sportwetten im Internet legal bleiben. Die Sportwettenanbieter müssen wie bereits zuvor Konzessionen beantragen und darüber hinaus gewisse Mindestanforderungen, beispielsweise zum Spielerschutz oder zur Anbietertransparenz, erfüllen.
Sofern eine Erlaubnis vorliegt, sollen folgende Wettarten erlaubt sein:
Nach dem geltenden Dritten Glücksspieländerungsvertrag sind die meisten Glücksspielformen im Internet illegal. So sind insbesondere Online-Automatenspiele, Online-Poker, Online-Casinospiele und Zweitlotterien im Internet verboten. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, Ihre erlittenen Verluste zurückzufordern. Zögern Sie daher nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen! Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche – völlig risikofrei.